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Corona-Hilfe > Neue Finanzhilfen für Unternehmen
Die Corona-Pandemie betrifft zahlreiche Unternehmen in Deutschland. Es wurden bereits Hilfsprogramme durch den Bund und die Länder verkündet. Neue finanzielle Hilfen sind hinzugekommen. Wer kann Hilfe beantragen und an wen muss man sich wenden? Wir geben einen kompakten Überblick der jüngsten Instrumente der Bundesregierung.
Die finanziellen Hilfen der Bundesregierung werden ergänzt und bestehen derzeit, Stand November 2020, aus drei wichtigen Erweiterungen.
Es gibt außerordentliche Wirtschaftshilfen für Selbständige und Unternehmen. Die Bundesregierung unterstützt Betriebe, Selbständige, Soloselbständige und Einrichtungen, die von der aktuellen, temporären Schließung betroffen sind.
- Einmalige Auszahlung
- Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Unterstützung für junge Unternehmen mit Gründung nach November 2019
- Erstattungsbetrag 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes aus November 2019
- Größere Unternehmen nach Maßgabe Obergrenzen der EU
Zudem gibt es Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige. Für Betroffene, die den Geschäftsbetrieb wegen der Corona-Pandemie komplett einstellen oder stark herunterfahren mussten. Gezahlt werden Zuschüsse als Überbrückungshilfe II, die Förderung wurde von September bis Dezember 2020 verlängert sowie die Konditionen verbessert. Es handelt sich um ein Zuschussprogramm mit einer Gesamtlaufzeit von drei Monaten mit einer maximalen Förderung in Höhe von 150.000 Euro. Die digitale Antragstellung erfolgt durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Die Schnellkredite der KfW gibt es nun auch für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. Es wird ein KfW-Schnellkredit für kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und Soloselbständige bereitgestellt.
Fragen und Antworten
Die neuen Maßnahmen gelten bundesweit ab 2. November und sind bis zum 30. November befristet.
Unternehmen und Betriebe, Selbständige und Soloselbständige, Vereine und Einrichtungen. Darunter fällt insbesondere die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.
Derzeit läuft noch die Einrichtung für die Antragstellung. Geplant ist, dass die Anträge über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden können. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Finanzministeriums.
Checkliste
Dokumente
Übersicht des Bundesfinanzministeriums zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe
Weitergehende Informationen zu Voraussetzungen, Umfang und Antrag
Übersicht des Bundes zu den neuen Hilfsmaßnahmen
Dokument zum neuen finanziellen Maßnahmenpaket
www.bundesregierung.de
Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Weitergehende Informationen zu Voraussetzungen, Umfang und Antrag
Hilfreiche Links
Bundeseinheitliche Plattform
Plattform zur Beantragung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe.
Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Weiterführende Informationen und Registrierung Antragsteller
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